Vorsorgevollmacht statt Betreuungsverfahren -
Selbstbestimmung statt gerichtlicher Maßnahmen!

Wir sichern uns für viele Fälle des täglichen Lebens gegen Unfälle, Krankheiten und Schäden materieller Art in vielfältiger Weise ab und denken häufig nicht daran, wer unsere persönlichen Angelegenheiten regelt, wenn wir krankheits- oder unfallbedingt auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Nahe Familienangehörige, wie der Ehegatte oder die Kinder, können ohne Vollmacht keine Entscheidungen für den Hilfsbedürftigen treffen. Auch eine bestehende Bankvollmacht reicht bei weitem nicht aus, um alle Maßnahmen zu erledigen.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann man rechtzeitig selbst eine Person (auch mehrere Personen) des Vertrauens bestimmen, die im Falle eines Falles die eigenen Rechte am besten wahrnimmt und somit ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden. Dieses wird notwendig, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.

Beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann der benannte Betreuer viel freier und rascher entscheiden, als der vom Betreuungsgericht benannte Betreuer, auch wenn dies in der Regel ein naher Angehöriger ist. Medizinisches Gutachten, die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse, die Belegung der Ausgaben, die jährliche Vorlage bei Gericht und die entsprechenden Gebühren können vermieden werden.